Luftbildaufnahme 1982
Aufstellung der
Sanierungsbebauungspläne
 
Die gesetzlichen Vorgaben
einer einheitlchen Vorbereitung
und zügigen Durchführung
der städtebaulichen
Erneuerungsmaßnahme
machten es erforderlich,
auch zeitnahe Planungssicherheit
für Investoren
und Eigentümer, Mieter
und Pächter herzustellen.
Mit der Darstellung der
Handlungsspielräume und
Zielvorstellungen aus dem
Sanierungsrahmenplan
(vorbereitende Untersuchungen)
 
 
 
waren die Planungsinhalte
für die Bauleitplanung zu
konkretisieren.

In diesen Planungsverfahren
ergaben sich im Laufe der Zeit
gegenüber der ursprünglichen
Konzeption teilweise
Verschiebungen, nicht zuletzt
auch durch die hier von den
betroffenen Bürgerinnen
und Bürgern ganz konkret
eingebrachten Bedenken und
Anregungen.
 


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