Chronologie
der Vereinsgeschichte
Am Gründungstag, am 23.04.1921, marschierten 10 wackere Obernkirchener Haus- und Grundbesitzer zum Amtsgericht, um die Satzung der Haus & Grund-Besitzervereinigung zu Obernkirchen eintragen zu lassen. Der Verein hat sich dann offensichtlich in den Kriegswirren des 2. Weltkrieges aufgelöst und wurde erneut am 24.11.1948 als Haus & Grundbesitzer-Verein zu Obernkirchen und Umgebung beim Amtsgericht in Obernkirchen angemeldet und in den Anfangsjahren war Haus und Grund Obernkirchen wie überall im Lande, eine Vereinigung die zum Erfahrungsaustausch und zum Klönen der Haus & Grundbesitzer miteinander bestimmt war. Diese Situation änderte sich aber in zunehmendem Maße durch die Einführung des § 564b des bürgerlichen Gesetzbuches am 01.01.1971, wonach dem Mieter ein umfassender Kündigungsschutz eingeräumt worden ist und seine Stellung dem des Eigentümers fast gleichgestellt wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung im Jahre 1993 die Mietergrundrechte im Sinne der Eigentumsgarantie aus Artikel 14 eingeräumt. Diese Entwicklung zu immer stärkerer Rechtsposition der Mieter und der Schwächung der Position des Haus- und Grund-Eigentümers, läßt sich auch in der Entwicklung unseres Vereinslebens leicht nachvollziehen. Zunächst waren, wie unten aufgezeigt, ein Bauunternehmer, ein Bäckermeister und eine Kauffrau Vorsitzende. Die Zäsur erfolgte 1971. Hier wurde erstmals Rechtsanwalt und Notar Otto Möller Vorsitzender. Haus und Grund Obernkirchen hat in den letzten Jahren konsequent sein Leistungsangebot immer weiter ausgebaut, um seinen Mitgliedern jederzeit für die verschiedensten Anliegen mit Rat und Tat zur Verfügung zu stehen. Sei es, daß es gilt, den richtigen Mietvertrag zu bekommen, was alleine jedoch oftmals nicht genügt. Er muß diesen auch richtig ausfüllen können. In der Geschäftsstelle findet er hierfür die nötige Hilfe. Sei es, daß der richtige Mieter gefunden werden muß, auch hierfür wird Beistand angeboten. Kommt es zu Störungen im Mietverhältnis, stellt sich die Frage nach der Kündigung. Ein rechtlicher Laie hat oftmals auch nach mehrfachem Studium der Gesetze Schwierigkeiten, die richtigen Worte für die Kündigung zu finden und ohne die richtigen Worte, wird der Haus- und Grundeigentümer im Prozeßfall unterliegen - dies ist nur ein kleiner Auszug aus dem Leistuntsangebot unseres Vereins. Die Lage ist so, daß einer kleinen Anzahl von Vermietern eine Vielzahl von Mietern gegenübersteht. Es ist daher wichtig, daß der Vermieter sich vom örtlichen Verein bis auf Bundesebene organisiert, um mit dem Rückhalt einer starken Lobby nicht weiter seine Eigentumsrechte einzubüßen und sie vollständig an den Mieter abgeben zu müssen. Deshalb hat Haus und
Grund Obernkirchen seit dem 02.05.1992 eine eigene Geschäftsstelle
eingerichtet, in der zweimal wöchentlich Sprechzeiten angeboten werden.
Seit dieser Zeit wurde Herr Carl-Dietmar Bradt als Geschäftsführer
bestellt. Das Mitgliederdiagramm zeigt auf, daß sich im Jahre 1983
der Verein in einer Identitätskrise befand. Einerseits waren die alten
Mitglieder, die den Erfahrungsaustausch und die Klönabende als Vereinsangebote
nutzten, so gut wie ausgestorben und andererseits war noch nicht der konsequente
Weg zur professionellen Beratung der Mitglieder von Haus und Grund Obernkirchen
gefunden.
Mitgliederentwicklung Haus & Grund Obernkirchen
Aktueller Vorstand ![]() |